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Impulsfinanzierung

Wenn Ihr Unternehmen im Rahmen von Digitalisierungs-Massnahmen die Mitarbeitenden schult, unterstützt Sie der Kanton Glarus finanziell.

 

Durch die Digitalisierung ändern sich die Arbeitsprozesse vieler Glarner Unternehmen. Dabei müssen sich die Arbeitnehmenden auf Neues einstellen und geschult werden. Falls Ihr Unternehmen Projekte umsetzt, die im Betrieb digitale Arbeitsformen einführt, unterstützt Sie der Kanton bei der Schulung der Mitarbeitenden finanziell.

 

Eine Glarner Firma beschafft sich moderne Stanzmaschinen, die digital mit den nachlaufenden Produktionsschritten verknüpft sind. Fünf Mitarbeiter müssen für die Programmierung der neuen Maschinen geschult werden. Der Programmierkurs wird vom Kanton mitfinanziert.

 

Ein lokales Unternehmen will die Auftragsverarbeitung komplett digitalisieren. Dazu müssen 30 Mitarbeitende einen E-Commerce-Kurs besuchen. Auch in diesem Fall beteiligt sich der Kanton an den Ausbildungskosten.

 

Diese fiktiven Beispiele zeigen, wie der Kanton den Glarner Unternehmen im Rahmen des Impulsfinanzierungs-Programms helfen kann, in der digitalisierten Welt kompetitiv zu bleiben. Das kann sowohl interne als auch externe, massgeschneiderte und standardisierte Schulungen der Mitarbeitenden umfassen.

 

Weitere Möglichkeiten, um mit der Veränderung am Arbeitsmarkt umzugehen, finden Sie unter: Tipps für Unternehmen.

 

Welche Unternehmen kommen für die Impulsfinanzierung in Frage?
 

  • Ihr Unternehmen setzt ein Digitalisierungsprojekt um, dass Schulungen notwendig macht;
  • die Schulung betrifft Mitarbeitende im Kanton Glarus;
  • der Firmensitz ist im Kanton Glarus;
  • Ihr Unternehmen wird nicht parallel durch andere Massnahmen der Gemeinden oder des Kantons unterstützt;  
  • Ihr Unternehmen ist solvent.

 
Wo kann ich mich für das Impulsfinanzierungs-Programm anmelden?

Das Gesuchsformular finden Sie hier:

 

Anmeldeformular

 

Wie läuft der Prozess ab?

 

Das Gesuchsformular wird online beim kantonalen Arbeitsamt eingereicht. Wichtig ist, dass Sie die im Formular verlangten Beilagen ebenfalls mitschicken. Ausserdem müssen Sie das Gesuch mindestens einen Monat vor Beginn der geplanten Ausbildung einreichen. Ihr Gesuch wird dann von der kantonalen Amtsstelle geprüft. 

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei:

 

Kantonale Amtsstelle Arbeit

Telefon +41 55 646 66 20

E-Mail: arbeitsamt@gl.ch