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Reaktivierung

Wenn Sie nach einer längeren Pause den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt suchen, kann der Kantons Glarus Sie dabei finanziell unterstützen.

 

Frühere Arbeitnehmende stehen nach einer längeren Abwesenheit vom Arbeitsmarkt vor besonderen Herausforderungen. Im Fokus des Reaktivierungs-Programms steht deshalb die Sicherstellung der Arbeitsmarktfähigkeit von ehemaligen Arbeitnehmenden, die den Weg zurück in die Arbeitswelt suchen.

 

Eine Informatikerin hat nach der Geburt ihres Kindes aufgehört zu arbeiten und möchte sechs Jahre später wieder Teilzeit in ihren früheren Beruf einsteigen. Der Kanton hilft ihr dabei mit einem Coaching für Bewerbungsgespräche. Zudem werden gemeinsam mit dem Berufsinformationszentrum (BIZ) die Anforderungen der heutigen Informatikbranche erörtert. Der Kanton bezahlt der Informatikerin schliesslich einen Kurs in der Programmiersprache Phyton, um ihre Attraktivität für den Arbeitsmarkt zu steigern.

 

Das fiktive Beispiel zeigt, wie der Kanton den Glarnerinnen und Glarnern im Rahmen des Reaktivierungsprogramms helfen kann, in der digitalisierten Arbeitswelt gefragt zu sein. Das kann neben der Finanzierung eines Computerkurses auch ein massgeschneidertes Coaching oder sogar eine finanzielle Hilfe für den Antritt einer klassischen Lehre beinhalten. Ein Schulungs- oder Förderprogramm wird bei Bedarf auch mit einem potentiellen Arbeitgeber abgestimmt.

 

Weitere Hinweise, um mit der Veränderung am Arbeitsmarkt Schritt zu halten, finden Sie unter Tipps für Angestellte.

 

Wer ist zur Teilnahme am Reaktivierungsprogramm zugelassen?

Damit eine Person unterstützt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Sie wollen in einem Bereich arbeiten, in dem digitale Kompetenzen gebraucht werden;
  • Sie haben Ihren Wohnsitz im Kanton Glarus;
  • Sie haben das 25. Altersjahr vollendet;
  • Sie sind mindestens für eine 40-Prozent-Stelle vermittelbar;
  • Sie sind zwei Jahre oder länger nicht erwerbstätig gewesen;
  • Sie haben das Schweizer Bürgerrecht oder eine Aufenthaltsbewilligung B oder C;
  • Sie werden nicht durch andere behördlichen Massnahmen finanziell unterstützt.

 

Wo kann ich mich für das Programm anmelden?

Das Gesuchsformular finden Sie hier: 

 

Anmeldeformular  

 

Wie läuft der Prozess ab?

 

Das Gesuchsformular wird online beim kantonalen Arbeitsamt eingereicht. Wichtig ist, dass Sie die im Formular verlangten Beilagen ebenfalls mitschicken. Ausserdem müssen Sie das Gesuch mindestens einen Monat vor Beginn der geplanten Ausbildung einreichen. Ihr Gesuch wird dann von der kantonalen Amtsstelle geprüft. 

 

Ich weiss noch nicht, welche Weiterbildung die richtige für mich ist. Wer kann mich beraten? 

 

Melden Sie sich für eine individuelle Standortbestimmung und Laufbahnberatung beim BIZ Glarus

 

Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich bei:

 

Kantonale Amtsstelle Arbeit

Telefon +41 55 646 66 20

E-Mail: arbeitsamt@gl.ch