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Betreibungs- und Konkursamt: Zugang zu Datenplattform wird erweitert

16. September 2025
Betreibungs- und Konkursamt: Zugang zu Datenplattform wird erweitert

Der Regierungsrat schafft die rechtliche Grundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen der Geschäftsverwaltungsapplikation des Betreibungs- und Konkursamtes und der kantonalen Datenplattform Geres.

Das Betreibungs- und Konkursamt hat bisher die Möglichkeit, Adressdaten von Schuldnern manuell und einzeln abzufragen. Bei den jährlich rund 14'000 Betreibungs- und 10'000 Fortsetzungsbegehren führt dies zu einem erheblichen administrativen Aufwand. Eine automatisierte Schnittstelle zur kantonalen Geres-Datenbank kann diese manuelle Überprüfung stark reduzieren. Durch den automatisierten Abgleich können fehlerhafte oder veraltete Adressen sowie die örtliche Zuständigkeit des Amtes schnell und präzise geprüft werden. Dies verhindert unnötige Kosten für die Zustellung von Zahlungsbefehlen und Pfändungsankündigungen an falsche Adressen sowie Verfahrensverzögerungen durch unzustellbare Dokumente. Ausserdem kann so verhindert werden, dass Fälle bearbeitet werden, für die das Amt nicht zuständig ist, etwa bei einem Wegzug des Schuldners in einen anderen Kanton.

Rechtliche Umsetzung

Die Teilrevision der Verordnung zum Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs sieht eine Ergänzung um einen neuen Artikel vor. Dieser schafft die rechtliche Grundlage, um das Informationssystem des Betreibungs- und Konkursamtes mit der kantonalen Datenbankplattform zu verknüpfen. Der automatisierte Abgleich beschränkt sich dabei auf die Personendaten, die für die Zuständigkeitsprüfung und Adressvalidierung relevant sind. Der Regierungsrat stimmt der Teilrevision zu und setzt sie am 1. Januar 2026 in Kraft.

 

Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom