28. Oktober 2025
Der Regierungsrat genehmigt eine Weisung für den Umgang mit künstlicher Intelligenz in der Kantonsverwaltung. Damit wird eine Grundlage für den bewussten und sicheren Umgang mit KI geschaffen. Ziel ist es, die Chancen zu nutzen und die Risiken zu minimieren.
Die schnell fortschreitende Entwicklung und Verwendung der künstlichen Intelligenz (KI) eröffnet sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung. Um sicherzustellen, dass die kantonale Verwaltung des Kantons Glarus die Potenziale dieser Technologie verantwortungsvoll nutzt und gleichzeitig Risiken wie Datenschutzverletzungen, Urheberrechtsfragen und die Verfälschung von Informationen minimiert, ist eine klare und verbindliche Regelung notwendig. Der Regierungsrat hat deshalb eine Weisung für den Umgang mit generativer künstlicher Intelligenz in der Kantonsverwaltung (KI-Weisung) erlassen.
Nutzung eingeschränkt möglich
Die künstliche Intelligenz bietet der Verwaltung des Kantons Glarus Chancen, effizienter zu werden, birgt aber auch Risiken wie Datenschutzverletzungen und Urheberrechtsfragen. Gemäss der Weisung wird die Nutzung generativer KI in der Verwaltung grundsätzlich erlaubt. So sind zum Beispiel Zusammenfassungen von längeren, online verfügbaren Texten oder das Übersetzen von Texten in andere Sprachen erlaubt. Solche Anwendungen sind jedoch an bestimmte Regeln und Vorbehalte knüpft. Auf den Schutz von sensiblen Informationen wird besonders geachtet. Dabei müssen personenbezogene Daten vor einer Eingabe anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Besonders schützenswerte Informationen und solche, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, dürfen nicht eingegeben werden. Im Weiteren ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte sowie die Erstellung von Deepfakes oder Nachahmungen verboten.
Quelle: Kanton Glarus, Public Newsroom